selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als twenty five km/h und berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D und einem Anhänger, der über 750 kg Gesamtgewicht hat Klasse L – gültig auc… Read More